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Erstellt
01.06.2019 17:08

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es

bearbeitet
09.03.2022 19:18

von
es


SONDER-NEWSLETTER ZUR GROSSBEERENSTR. 17A

Nachdem im vorigen Newsletter (vor dem ‘Nachtrag’ zur Kundgebung) die am Vorabend durchgeführte Räumung des Hauses Großbeerenstr. 17A mitgeteilt und auch noch einmal auf die ausführliche Wiedergabe der Geschichte und Vorgeschichte der Besetzung in der jüngsten Ausgabe des Kreuzberger Horn (zur Zeit in allen Kiosken im Kiez erhältlich) hingewiesen wurde, folgt hier wörtlich zitiert ein heute eingegangener kommentierter Bericht dazu von Mitgliedern der Hausprojektprojektgruppe (mit der von der Eigentümergesellschaft ein verbindlicher Zwischennutzungvertrag abgeschlossen worden war).

“Vergangenen Mittwoch Abend wurde mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen in der Großbeerenstraße 17a die durch eine Nutzungsvereinbarung rechtlich abgesicherte Wohnung geräumt!
Im Auftrag der Eigentümerin des Hauses, der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH (ASW) forderte die Polizei unter Androhung der Räumung, Personalienfeststellung und Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch die in der Wohnung anwesenden Personen auf, diese zu verlassen. Dies taten sie dann unter Protest freiwillig. Am Abend sprach die Polizei vor Ort davon, dass dies keine Räumung gewesen sei. Auch die Presse veröffentlichte das am nächsten Tag.

Am Freitag wollten dann ein Hauptnutzer der Wohnung, ein Mitbewohner und ein Nachbar in Begleitung eines Rechtsanwalts in die Wohnung gehen. Dies wurde durch den seit sieben Wochen im Haus postierten Wachschutz verhindert. Der Wachschutz habe den Auftrag von der ASW, niemand mehr ins Haus und in die vertraglich gesicherte Wohnung zu lassen. D.h., dass am Mittwochabend die Wohnung durch die ASW ohne rechtliche Grundlage geräumt wurde mit Hilfe der Polizei, die ebenfalls ohne die erforderliche rechtliche Grundlage mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen drohte.

Im Klartext: eine Polizei setzt mit Zwangsandrohung und ohne Rechtsgrundlage durch, was der Eigentümer angeordnet hat.

Hintergrund war eine Geburtstagsparty von zehn Menschen in der Wohnung. Diese Anzahl verstieß gegen die Kontrollanordnung der ASW, dass der Wachschutz nicht mehr als fünf Personen in die Wohnung rein lässt. Das passiert in Berlin bei der Durchsetzung von Interessen von Investoren immer öfter. Und auch wenn die ASW immer wieder betont, was sie für tolle soziale Arbeit ermöglichen und dass sie ja den Dialog mit den Besetzer*innen suchen, die Praxis sieht anders aus! Das Geschäftsmodell des Profits hat viele Gesichter!“

Mit besten Grüßen
Kiezbündnis am Kreuzberg


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