Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“: Vergesellschaftung ist rechtssicher


Am 28.06.2023 legte die Expert*innenkommission, die die rechtliche Machbarkeit des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen im Auftrag des Senats prüfen sollte, ihren Abschlussbericht vor und bestätigte: Die Enteignung von Immobilienkonzernen ist rechtssicher und verhältnismäßig und ist somit das beste Mittel, um die Mieten zu senken.
Für Genossenschaften ist die Feststellung wichtig, dass sie nicht enteignet werden, auch wenn sie mehr als 3000 Wohnungen haben. Mit dieser Behauptung hatte der BBU vor dem Volksentscheid für Verunsicherung in den Berliner Genossenschaften gesorgt.
Die Senatskommission stellt nun einmütig fest: Die Vergesellschaftung zielt auf „privatnützige“ Unternehmen, die sich im Rahmen rechtlicher Grenzen „frei für eine Maximierung ihrer Gewinne entscheiden und ebenso frei über deren Verwendung befinden können.“ Genossenschaften aber sind nicht privatnützig, denn „die Gewinnerzielung darf … nicht Selbstzweck sein.“ Vielmehr muss es ihnen „essentiell darum gehen, ihre Mitglieder mit gegenüber dem freien Markt preiswerteren Wohnungen zu versorgen.“
Den kompletten Abschlussbericht gibt es unter https://www.berlin.de/kommission- vergesellschaftung/downloads/
Hilde Schrader