Die AG Angemessenheit lädt zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung für alle Mitglieder der Genossenschaft im Forum und online (geplant): https://v01.werk21.team/b/tho-ea1-0qk-d9b ein.
Wie wollen wir in unserer Genossenschaft die Angemessenheit von Wohnungsgrößen für zukünftige Vergaben und Wohnungstausche regeln?
Wir laden dazu ein, sich über die in der derzeitigen Praxis der Wohnungsvergabe verwendetet Definition von Angemessenheit zu informieren. Hierzu wird der Vorstand der Genossenschaft Einblick geben. Vor diesem Hintergrund stellen wir zwei unterschiedliche Ansätze zur künftigen Auslegung des Angemessenheitskriteriums zur Diskussion, die in den letzten Monaten in einer vom Beirat der Genossenschaft eingesetzten Arbeitsgruppe entwickelt wurden. Ziel ist, einen Beschluss der diesjährigen Mitgliederversammlung der Genossenschaft zu dieser Frage vorzubereiten. Auf der Beiratssitzung am 11.02.2025 wurden die Hausgruppen dazu eingeladen, über diese Frage nachzudenken.
Hintergrund dieser Frage ist, dass in den Regeln zur Wohnungsvergabe sehr allgemein von einem „angemessenen Verhältnis zwischen Zimmeranzahl der zu vergebenden Wohnung und der Zahl der einziehenden Bewohner:innen“ gesprochen wird, diese Absichtserklärung jedoch in der Vergabepraxis zu einem Ausschlusskriterium wird: „Es werden in der weiteren Vergabe nur Bewerbungen berücksichtigt, bei denen ein angemessenes Verhältnis von Wohnungsgröße und einziehenden Bewohner:innen gegeben ist.“ (Vergabegrundsätze II, d, 1). Es ist also in allen Vergabeverfahren von entscheidender Bedeutung, wie genau „Angemessenheit“ definiert ist.
Wir hoffen auf eine lebendige Diskussion !
AG Angemessenheit