AfD-Verbotsverfahren – Pro und Contra

Einladung zu einer Podiumsdiskussion mit den für das Abgeordnetenhaus Kandidierenden

Dienstg, 24. März 2026, 19 Uhr, im Forum des Möckernkiez-Treffpunkts, Möckernkiez 2

Zum Verbot der AfD gibt es heftige Debatten in Gesellschaft und Politik. Die eine Seite argumentiert, dass die Partei gegen das Grundgesetz verstößt und verboten werden muss. Dafür spricht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Dagegen hat die AfD einen Eilantrag bei Gericht eingereicht. Als Konsequenz daraus hat sich Verfassungsschutz verpflichtet, diese Aussage bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht zu wiederholen. Die Stillhaltezusage bedeutet aber nicht, dass der Verfassungsschutz nun eine andere Meinung zur AfD hat.

Die Gegenseite verweist auf die parlamentarische Präsenz der Partei und befürchtet negative Folgen, falls ein Verbotsantrag scheitern sollte. Außerdem könnte ein Verbotsverfahren dazu führen, dass sich erhebliche Teile der Bevölkerung weiter von der Demokratie entfremden und radikalisieren. Eine Entscheidung des Gerichts wäre zudem erst nach mehreren Jahren zu erwarten und würde dadurch viel Ungewissheit in die Parteienlandschaft bringen.

Einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht können nur die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat einzeln oder gemeinsam stellen. Es ist deshalb wichtig, wie sich der Berliner Senat zu diesem Streitthema verhält. Die Veranstaltung dient dem Zweck, die Argumente der in unserem Wahlkreis kandidierenden Vertreter*innen der Parteien (CDU, SPD, Grüne, Linke) zu hören, die nach der Wahl am 20. September im Abgeordnetenhaus zu entscheiden haben.

Der Austausch über die Bedeutung eines Verbotsantrags soll der Zuhörerschaft bei der eigenen Meinungsbildung helfen. Die Veranstaltung ist Teil einer Reihe themenbezogener öffentlicher Diskussionen mit den im Wahlkreis Kandidierenden zur Vorbereitung der Berliner Wahlen.