Am diesjährigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, dem 3. Dezember, lädt das Bündnis Barrierefreiheit Jetzt! gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat (DBR) um 9.30 Uhr zu einer Kundgebung vor der Installation „Grundgesetz 49“ am Reichstagsufer 4, in der Nähe des Reichstags in Berlin ein. Damit protestieren Behindertenverbände gegen die bisherige Untätigkeit der Regierung und für konkrete gesetzliche Regelungen für mehr Barrierefreiheit.
„75 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre Grundgesetzergänzung um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ haben auch unter der Ampel-Regierung kaum Fortschritte für behinderte Menschen gebracht, kritisiert der Publizist und Aktivist H.-Günter Heiden, der gerade ein Buch zum Kampf um die Grundgesetzergänzung veröffentlicht hat. Im Koalitionsvertrag von 2021 sei versprochen worden, private Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen zu verpflichten. Auch die Deutsche Bahn sollte barrierefrei werden. „Aus diesen Vorhaben ist nichts geworden“, bemängelt Behindertenaktivist Heiden. „Seit mindestens 30 Jahren werden wir vertröstet, während gleichzeitig unsere Menschenrechte durch fehlende Barrierefreiheit und damit fehlende Teilhabe tagtäglich verletzt werden. Mit dieser Protestaktion fordern wir die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, die verbleibende Zeit in dieser Legislaturperiode zu nutzen, um verbindliche Regelungen für mehr Barrierefreiheit zu verabschieden.“
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
kb