Der Altersbericht der Bundesregierung

Die Altersberichte sind Berichte der Bundesregierung, die auf Anfrage des Deutschen Bundestags vorgelegt werden. Seit 1993 wird in jeder Legislaturperiode ein Altersbericht erarbeitet und veröffentlicht. Ziel ist die kontinuierliche Unterstützung altenpolitischer Entscheidungsprozesse.

Die Altersberichte dienen als wichtige Quelle für die öffentliche Diskussion zur Politikgestaltung rund um das Thema Alter und haben Anteil an der Erweiterung und der Verbreitung des Wissens über Alterungsprozesse und die Lebenssituation älterer Menschen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch Sachverständigenkommissionen aus unabhängigen Experten. Jede Sachverständigenkommission erstellt in rund zweijähriger Arbeit ihr Gutachten. Die Bundesregierung fügt dem Sachverständigenbericht ihre Stellungnahme bei und legt anschließend beide Teile gemeinsam als „Altersbericht“ dem Parlament und der Öffentlichkeit vor.

Die Zahl sehr alter und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland könnte laut neuen Kalkulationen deutlich steigen. Dem neunten Altersbericht zufolge könnten in den kommenden 25 bis 30 Jahren in der deutschen Gesellschaft mehrere Millionen Menschen im pflegebedürftigen Alter dazukommen. Der Altersbericht untersucht auf 250 Seiten die Lebenssituation älterer Menschen.

Beträgt die Zahl der über 80-Jährigen dem Bericht zufolge aktuell sechs Millionen, dürfte diese Zahl auf 8 bis 10 Millionen im Jahr 2050 steigen. Damit dürfte auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen erheblich zunehmen, heißt es in dem Bericht: „Bis zum Jahr 2055 wird altersübergreifend ein Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Menschen auf 7,6 Millionen erwartet.“ 2023 lag die Zahl nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Dezember bei etwa 5,7 Millionen.

Zu dem Altersbericht haben die Seniorenorganisationen der BAGSO eine Stellungnahme veröffentlicht. Eine Broschüre fasst die Ergebnisse zusammen.

KB