Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen

Die Expertenkommission „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen” hat am Mittwoch, den 28. Juni 2023, ihren Abschlussbericht an den Senat übergeben und im Anschluss zur Pressekonferenz ins Rote Rathaus eingeladen. Vorsitzende der Kommission war die Bundesjustizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin.

Die Kommission zur Bewertung eines Berliner Vergesellschaftungsgesetzes verdeutlichte in ihrem Bericht, dass die Vergesellschaftung im Rahmen der Landesverfassung möglich ist und Genossenschaften nicht enteignet werden, auch wenn sie mehr als 3000 Wohnungen besitzen.

DIE GENOSSENSCHAFTERINNEN erklären in ihrer Pressemitteilung dazu: „Als GENOSSENSCHAFTERINNEN begrüßen wir die Klärung, dass Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen werden können. Damit bestätigt die Kommission eine Rechtsauffassung, die wir GENOSSENSCHAFTERINNEN von Anfang an vertreten haben.

Die „Initiative Deutsche Wohnen enteignen“ sieht sich bestätigt, dass die Vergesellschaftung rechtssicher, bezahlbar und das Beste für Berlin ist. In einer umfangreichen Broschüre legte sie ihr Konzept für die gemeinnützige Verwaltung der rund 240.000 Wohnungen vor. „Gemeingut Wohnen“ soll das Wohnungsunternehmen heißen und die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) erhalten. Eine AöR steht wie die BSR oder die BVG direkt im Eigentum des Landes Berlin und muss keine Gewinne machen. Für die Initiative ist die AöR damit eine passende Form um eine große Zahl von Wohnungen zu übernehmen. Das Konzept ist detailliert, informativ und gut verständlich in der 66-seitigen Broschüre zusammengefasst.