Im Umfeld unserer Möckernkiez-Genossenschaft lebten in früheren Zeiten namhafte Persönlichkeiten, an die erinnert werden sollte. Zu ihnen gehören nicht nur der preußische Generalfeldmarschall Johann David Ludwig Graf Yorck von Wartenburg und sein als Hitler-Verschwörer hingerichteter Ur-Urenkel Peter, sondern auch dessen Ehefrau Marion Gräfin Yorck von Wartenburg, die den Nazis furchtlos widerstanden.
Als Ellen-Marion Winter wurde die spätere Gräfin am 14. Juni 1904 in Berlin geboren. Nach einem abgebrochenen Medizin-Studium wechselte sie zum Studium der Rechtswissenschaft, das sie 1929 mit ihrer Promotion abschloss. 1928 lernte sie auf einem schlesischen Gut Peter Graf Yorck von Wartenburg kennen, den sie 1930 heiratete. 1936 bezogen sie eine Wohnung in Berlin. Dort nahm Marion an den meisten Besprechungen des Kreisauer Kreises teil. Sie überbrachte Nachrichten an andere Widerständler, z. B. Julius Leber. Nach der Verhaftung ihres Mannes wurde sie festgenommen. Obwohl sie über die Bestrebungen ihres Mannes informiert war, überstand sie die dreimonatige „Sippenhaft“ und das Kriegsende. Danach holte sie ihr Rechtsreferendariat nach und arbeitete bis 1969 als Richterin, zunächst in Ost-Berlin, danach im Westteil der Stadt. Ihre eigene Rolle im Widerstandskreis charakterisierte sie später mit den Worten, sie habe bei den Treffen der Männer „eine aktive Mithörerrolle gespielt“.
Ihre Haft und der Verlust ihres Ehemanns prägten ihr Leben nachhaltig. Jahrzehntelang hielt sie Kontakt zu den Witwen anderer hingerichteter Widerstandskämpfer und bewahrte deren Erbe und das ihres Mannes. Auch behielt sie den Familiennamen ihres Mannes trotz eines neuen Lebenspartners bei. Ihre Wertvorstellungen waren, ihrem Herkunftsmilieu entsprechend, religiös-konservativ geprägt.
Nach dem Ende der NS-Diktatur setzte sie sich im Gesamtberliner Magistrat im Hauptausschuss „Opfer des Faschismus“ für NS-Verfolgte sowie deren Hinterbliebene ein. Sie ging an die Öffentlichkeit und hielt Reden zum Gedenken an die Opfer. 1952 wurde sie – als erste Frau in Deutschland – Strafrichterin am Landgericht Berlin. Sie erwarb sich den Ruf einer äußerst strengen Juristin. Ihr Richteramt verstand sie als gesellschaftlichen Auftrag: „Bei jedem Urteilsspruch habe ich die Konsequenz bedacht, die dieser Spruch für das öffentliche Leben haben könnte. (…) Zu weich darf man nicht sein, das ist der falsche Weg.“
Gesellschaftlichen Modernisierungstendenzen, Demokratisierung und Liberalisierung setzte sie antiliberalen Konservatismus entgegen. Opfer dieses gesellschaftlichen Stillstands waren unter anderem Homosexuelle, gegen die Marion von Yorck oft drakonische Urteile fällte, allerdings in konziliantem Ton und ohne Überheblichkeit, wie man ihr bescheinigte. Da sie aber homosexuellen NS-Verfolgten und KZ-Insassen die Anerkennung als NS-Opfer verweigerte und ihren Anspruch auf materielle Wiedergutmachung ablehnte, titulierte man sie auch als „Richterin Gnadenlos“.
Beispielhaft ist ein Prozess aus dem Jahr 1950 um einen Ingenieur. Dieser war 1944 der Todesstrafe entgangen und hatte nach dem Krieg aus Angst vor Nachteilen seine Verfolgung als Homosexueller in der NS-Zeit verschwiegen. Damit, so die Position von Gräfin Yorck, hatte er die Behörde getäuscht und zu Unrecht Wiedergutmachungszahlungen für seine KZ-Haft erhalten. Er musste für acht Monate ins Gefängnis. Manche Berufskollegen bezichtigten die Richterin in einem Fall aus dem Jahr 1955 sogar der Voreingenommenheit.
Am 13. April 2007 verstarb Marion Gräfin Yorck von Wartenburg in Berlin im hohen Alter von 102 Jahren. Ihr Lebensmotto lautete: „Die Liebe ist die Erfüllung des Gesetzes“.
Norbert Peters